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Vergaberecht als Vehikel

Zweiter Mindestlohn wird etabliert

Die Bundesländer etablieren einen zweiten Mindestlohn. Ihr Vehikel ist das Vergaberecht.

Einige Bundesländer erhöhen „ihren" Mindestlohn bereits ohne Gesetz. Sie greifen der Mindestlohnkommission vor, die noch im Juni eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorschlagen wird. Derzeit liegt dieser bei 8,84 Euro. Wegen der guten wirtschaftlichen Lage ist eine Erhöhung auf 9,20 Euro pro Stunde im Gespräch.

Schon heute gelten in bestimmten Bundesländern bei Aufträgen der öffentlichen Hand jedoch höhere Mindestlöhne. Nur Bayern und Sachsen machen bei öffentlichen Aufträgen keine sozialen Vorgaben. In Schleswig-Holstein müssen Unternehmen 9,99 Euro pro Stunde zahlen, in Mecklenburg-Vorpommern 9,54 Euro und in Berlin und Brandenburg 9,00 Euro, wenn der Auftrag vom Land kommt. So steht es in den Vergabegesetzen der Länder.

Hohe Belastung für kleine Unternehmen

In Berlin wird zurzeit ein Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen von 10,20 Euro diskutiert. Die Arbeitsverwaltung fordert 12,63 Euro. Sie wird von der Linken geführt. Nur bei diesem Stundenlohn würde die Rente später oberhalb der Grundsicherung liegen, lautet das Argument.

Die Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sprechen sich gegen einen vergabespezifischen Mindestlohn aus. „Kleine Unternehmen werden von den Vergabegesetzen benachteiligt", sagt Carsten Brönstrup zu FUCHSBRIEFE. Denn die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie selbst und ihre Subunternehmen den geforderten Mindestlohn zahlen. Der bürokratische Aufwand belastet. Die Folge: Kleine Unternehmen ziehen sich von öffentlichen Aufträgen zurück.

Neues Vergabegesetz soll im Herbst kommen

In Berlin werden weitere Vergabekriterien diskutiert. Dazu zählen Fairtrade-Standards oder eine Quote für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Dagegen halten die Unternehmerverbände: Es sei nicht Aufgabe der Vergabepolitik, sozialpolitische Ziele durchzusetzen. Der Staat sollte das wirtschaftlichste Angebot einholen. Das neue Vergabegesetz in Berlin soll im Herbst kommen.

Bei staatlichen Aufträgen geht es um viel Geld. Im Jahr 2015 betrug das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand deutschlandweit 460 Mrd. Euro. Dies entsprach 15% des Bruttoinlandprodukts.

Fazit:

In einigen Bundesländern gibt es über die Vergabegesetze einen zweiten Mindestlohn. Die damit verbundene Bürokratie schreckt Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ab. Dem Staat könnte das wirtschaftlichste Angebot entgehen.

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