Rechtssicherheit bei Aufträgen
Die EU-Vergaberegelungen gelten zunächst weiter.
Öffentliche Aufträge in Großbritannien sind von einem Brexit zunächst nicht negativ berührt. Denn die EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge sind im Vereinigten Königreich bereits grundsätzlich im nationalen Recht des Inselstaats verankert. Darauf verweist die Handelskammer Hamburg.
Die EU-Vergaberegelungen gelten zunächst weiter. Das gilt allerdings nicht für den Rechtschutz. Dieser könnte auf nationaler Basis weiterentwickelt werden. Die Handelskammer rechnet damit, dass es in den nächsten Jahren zu einem Auseinanderdriften von EU- und britischem Vergaberecht kommen wird.
Eine Verhandlungsposition zu der Frage haben die Briten – wie auch sonst – bisher nicht entwickelt. Angekündigt ist, dass es 2018 ein umfangreiches Gesetz („Great repeal bill“) geben soll. Damit soll EU-Recht im Bereich des Vereinigten Königreichs prinzipiell abgeschafft werden.
Die Planung steht aber. Zunächst sollen sämtliche EU-Vorschriften in nationales britisches Recht umgewandelt werden. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Erst anschließend soll dann der gesamte Bestand des EU-Rechts daraufhin überprüft werden, inwieweit die Regelungen für die Zukunft geändert werden sollen.
Fazit: Das Verfahren schafft Rechtssicherheit für Aufträge in Großbritannien – zumindest bis ins nächstes Jahr.