Richtlinien für private Nutzung
Zwei Grundsatzurteile zum Datenschutz Ihrer Mitarbeiter sorgen in Betrieben für Unruhe. Sie sollten Anlass sein, die innerbetrieblich geltenden Regelungen zu überprüfen.
Überprüfen Sie jetzt Ihre Regelungen zum Datenschutz! Zwei Grundsatzurteile geben dazu Anlass. Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeiter danach auch am Arbeitsplatz ein Recht auf Privatleben und Schutz ihrer privaten Korrespondenz. Dies hat gerade der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 05.09.2017, Beschwerde-Nr. 61496/08) entschieden. Schon zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) das (vorsorgliche) Ausspähen der Tastatur durch den Arbeitgeber als unzulässig gerügt (Urteil vom 27. 7. 2017, Az. 2 AZR 681/16).
Sie müssen deshalb festlegen, ob und wie intensiv Ihre Mitarbeiter den PC am Arbeitsplatz privat nutzen dürfen. Am Ende müssen Sie definieren, was für Sie geringfügig ist. Je präziser die Regelung, desto besser. Oder Sie setzen voll auf Vertrauen.
Es gibt eine Orientierungshilfe der Ruhr-Universität Bochum (RUB). Zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreibt die Uni ein online-Portal, um das wichtigste Wissen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit der Öffentlichkeit in kompakter und übersichtlicher Form zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es eine (sehr umfangreiche) Mustervereinbarung, die Sie für Ihren Bedarf bearbeiten (kürzen) und übernehmen können (https://tinyurl.com/y7rzvfcy).
Fazit: Zur Interessenabwägung gehört auch der Faktor Betriebsklima. Zu rigoros sollte Ihre Vorgabe also nicht sein.