Rücktrittsrecht wahren
Nur Privatleute haben beim Einkauf im Internet ein Rücktrittsrecht, Gewerbetreibende nicht.
Nur Verbraucher haben bei einem Online-Kauf ein Rücktrittsrecht, entschied das Amtsgericht München (Urteil vom 10.10.2013, veröffentlicht 28.4.2014, Az. 222 C 16325/13). Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Waschautomaten unter der Anschrift seiner Physiotherapiepraxis bestellt. Damit war er nicht eindeutig als Verbraucher identifizierbar. Er hat daher kein Rücktrittsrecht.