Sanktionslisten regelmäßig prüfen
International tätige Unternehmen sollten Sanktionslisten gewissenhaft prüfen - das geht auch automatisiert.
International tätige Unternehmen sollten die Prüfung von Sanktionslisten gewissenhaft durchführen. Denn Verstöße gegen die Bereitstellungsverbote (keine Finanzmittel, Personal, technische Hilfe) werden nach deutschem Recht als Embargobruch bestraft – mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen. Unternehmen stehen dabei in der Praxis vor einigen Herausforderungen. Denn es gibt personenbezogene und organisationsbezogene Listen. Zu prüfen sind grundsätzlich alle Geschäftspartner, denen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden (Kunden, Lieferanten, Warenempfänger, Dienstleister, Banken). Daneben werden häufig die Mitarbeiter von Dienstleistern, wie Putzkräfte, LKW-Fahrer, Leiharbeiter oder die Angestellten von Security-Firmen, überprüft. Auch eigene Mitarbeiter können Sie prüfen. Dies ist zwar umstritten. Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden, dass der Abgleich der Mitarbeiterdaten nach § 32 Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich zulässig ist (Urteil des BFH vom 19. Juni 2012, Az.: VII R 43/11).
Automatisch nach kritischen Geschäftspartnern suchen
Sanktionslisten können automatisch durchforstet werden. Das ist ein Vorteil. Denn die unterschiedlichen Sanktionslisten ändern sich gelegentlich. Sie wurden erstmals nach den Anschlägen auf das World Trade Center im September 2001 herausgegeben und durch UN-Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung für die EU zur gesetzliche Grundlage. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) bietet für die Prüfung mit der CFSP-Liste (Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions) eine Datenbank aller gelisteten Personen und Organisationen in der EU. Diese wird regelmäßig aktualisiert.Fazit: Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Pflicht zu überprüfen, ob Ihre Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste stehen. Steht er aber auf der Liste, dürfen Sie kein Geschäft mit dem Partner machen. Gehen Sie also auf Nummer sicher.
Hinweis: Die aktuelle CFSP-Liste finden Sie im Internet unter: http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list/index_en.htm. Eine Liste mit Unternehmen, die automatische Abfragen anbieten, bekommen Sie von uns gern auf Nachfrage per E-Mail an redaktion@fuchsbriefe.de