Sanktionslisten regelmäßig prüfen
Automatisch nach kritischen Geschäftspartnern suchen
Sanktionslisten können automatisch durchforstet werden. Das ist ein Vorteil. Denn die unterschiedlichen Sanktionslisten ändern sich gelegentlich. Sie wurden erstmals nach den Anschlägen auf das World Trade Center im September 2001 herausgegeben und durch UN-Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung für die EU zur gesetzliche Grundlage. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) bietet für die Prüfung mit der CFSP-Liste (Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions) eine Datenbank aller gelisteten Personen und Organisationen in der EU. Diese wird regelmäßig aktualisiert.Fazit: Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Pflicht zu überprüfen, ob Ihre Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste stehen. Steht er aber auf der Liste, dürfen Sie kein Geschäft mit dem Partner machen. Gehen Sie also auf Nummer sicher.
Hinweis: Die aktuelle CFSP-Liste finden Sie im Internet unter: http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list/index_en.htm. Eine Liste mit Unternehmen, die automatische Abfragen anbieten, bekommen Sie von uns gern auf Nachfrage per E-Mail an redaktion@fuchsbriefe.de