Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1372
Unberechtigte Streikinhalte

Schadensersatz bei Streik

Ein Streik während der Friedenspflicht führt zu Schadensersatzansprüchen. Dies gilt aber nur für direkt vom Tarifvertrag Betroffene.
Unternehmer, die von einem rechtswidrigen Streik betroffen sind, haben Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadenersatzanspruch richtet sich gegen die rechtswidrig streikende Gewerkschaft. Allerdings gilt diesen Rechtsentscheidung nur für direkt vom Streik betroffene Unternehmen (die Vertragspartner der Gewerkschaft sind). Wer indirekt betroffen ist, z. B. Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen vom bestreikten Unternehmen beziehen, bekommt keinen Schadenersatz.

Streik trotz Friedenspflicht

Der Schadensersatzanspruch gegen eine Gewerkschaft entsteht dann, wenn mit dem Streik Dinge erzwungen werden, deren Regelung noch der Friedenspflicht unterliegt. Das entschied ganz aktuell das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26. Juli, Az,. 1 AZR 160/14). Darum muss die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) nun an den Frankfurter Flughafen zahlen. Das Pech der GdF: Der Schlichter hatte für einen zu Recht gekündigten Tarifvertrag entschieden. Dabei hatte er aber zusätzlich für einen noch nicht gekündigten (der Friedenspflicht unterliegenden) Vertragsteil Regelungen vorgeschlagen. Die GdF wollte diesen Schlichterspruch mit einem unbefristeten Streik durchsetzen. Der Streik wurde durch einen Richterspruch nach knapp zwei Wochen beendet. Die Flughafengesellschaft machte wegen des rechtswidrigen Streiks ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend. Den bekommt sie wegen der Teilverletzung der Friedenspflicht. Denn der Streik diente laut BAG auch der Modifizierung ungekündigter Bestimmungen des Tarifvertrags. Gegen diese hätte nicht gestreikt werden dürfen. Der Verstoß strahlt auf den gesamten Streik aus. Die gut gemeint Schlichtung hat sich damit für die Gewerkschaft als ein teurer Bärendienst erwiesen.

Drittbetroffene gehen leer aus

Zwei Fluggesellschaften gehen dagegen leer aus. Sie wollten ebenfalls von der GdF Schadensersatz für ihre durch den Streik ausgefallenen Flüge. Den bekommen sie nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht. Denn als nur Drittbetroffene (nicht durch den Tarifvertrag gebundene) haben sie keinen Schadensersatzanspruch Damit folgte das BAG seiner bisherigen Linie (Urteil vom 25.8,. 2015, Az. 1 AZR 754/13).

Fazit: Das Urteil setzt den Gewerkschaften sehr enge Schranken für Streiks. Direkt betroffene Unternehmen sollten penibel die Einhaltung der Regeln prüfen.

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Moody's stuft Bewertung herauf

Tesla-Anleihen nicht mehr auf Ramsch-Niveau

Giga Factory von Tesla in Grünheide. © Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
Der Automobilbauer Tesla ist in wenigen Jahren zu einem Global Player geworden. Die Anleihen wurden dennoch bis jetzt auf "Ramsch-Niveau" eingestuft. Wie Anleger von der Hochstufung profitieren, erfahren Sie im Artikel.
  • Fuchs plus
  • Hyzon Motors

Erste Untersuchungsberichte liegen vor

Hyzon Motors © Hyzon Motors
Bei den ersten Untersuchungsergebnissen zu den Bilanz-Ungereimtheiten von Hyzon wird klar, dass in der Vergangenheit nicht alles "glatt lief". Nun wird aufgearbeitet. Die Grundsatzfrage lautet: Verdient das Unternehmen nochmal das Vertrauen der Anleger?
  • Fuchs plus
  • Ballard Power

China kommt, aber später als gedacht

Ballard Power Systems © Picture Alliance
An Fantasie mangelt es nicht, Ballard als einen Top-Gewinner der weltweiten Anstrengungen in der Dekarbonisierung der Mobilität auszumachen. Allerdings zeigt sich, dass der Weg weiter ist und länger dauert als bisher angenommen. Die Frage ist: Wie sollten Anleger mit der Erkenntnis umgehen?
Zum Seitenanfang