Mit den höheren Zinsen auf Pensionsrückstellungen hat der Finanzminister Bauernschläue bewiesen. Denn mit dieser Nummer aus der Trickkiste des BMF schlägt Wolfgang Schäuble (CDU) gleich drei Fliegen mit einer Klappe. Er stärkt die Investitionskraft der Unternehmen. Er begünstigt weder, noch benachteiligt er den Eigentümer. Und er ändert nichts am Steueraufkommen.
Die Rückstellungen für Pensionen werden neu mit dem Zinssatz der letzten zehn Jahre statt bisher sieben Jahre kalkuliert. Er liegt nun bei 4,30% statt zuvor 3,89%. Ein Prozentpunkt mehr beim Zins senkt den Rückstellungsbedarf im Unternehmen um 13% bis 15%, stellt Creditreform fest. Das bedeutet: Der Rückstellungsbedarf sinkt beim augenblicklichen Zehnjahres-Durchschnittszinssatz um 6%.
Das führt zu niedrigeren Rückstellungen für Pensionen und erhöht damit den Gewinn. Aber: Die frei werdenden Beträge in der Handelsbilanz dürfen nicht ausgeschüttet werden. So bestimmt es die neue gesetzliche Regelung. Sie dürfen aber investiert werden. Kurz: Das Unternehmen profitiert, der oder die Eigentümer aber nicht (direkt).
In der Steuerbilanz gilt weiter der Zinssatz von 6%. Der zu versteuernde Gewinn bleibt damit im Gegensatz zum Gewinn in der Handelsbilanz unverändert.
Fazit: Die Substanz der Unternehmen wird auf diese Weise gestärkt. Die Eigentümer profitieren langfristig von einem voraussichtlich höheren Unternehmenswert. Und es wird ein wenig wahrscheinlicher, dass die Pensionslasten der Zukunft auch tatsächlich geschultert werden können.
Hinweis: Zwingend vorgeschrieben sind die neuen Abzinsungssätze für Geschäftsjahre ab 2016. Sie können aber dafür optieren, bereits 2015 die neuen Rückstellungsgrößen anzuwenden. Wenn Sie Ihren Cash Flow verbessern wollen, ist dies zu empfehlen.