Schuldzinsabzug auch bei Teilbeträgen
Schuldzinsen für ein auch privat genutztes Kontokorrentkonto können steuermindernd sein. Aber es gibt dafür eine wichtige Voraussetzung.
Schuldzinsen für ein auch privat genutztes Kontokorrentkonto können steuermindernd sein. Dies galt bisher schon, wenn ein Darlehen von der Bank auf einem privaten Konto gutgeschrieben wurde und der Steuerzahler noch am selben Tag einen Betrag in exakt der Höhe des Darlehens für eine steuerlich relevante Tätigkeit wie den Kauf einer zur Vermietung bestimmten Wohnung weiter überwiesen hat.
Diese Ausnahme hat der BFH jetzt erweitert (Urteil vom 9. Mai 2017, Az. IX R 45/15). Der gesamte Darlehensbetrag muss nunmehr nicht mehr zeitnah für den Kauf einer Wohnung überwiesen werden. Anerkannt wird die Teilung eines Darlehens in einen privaten und einen auf Einnahmen abzielenden Teil.
In dem Fall hatte die Bank 42.000 EUR überwiesen. Davon wurden zeitnah 23.000 EUR für den Kauf einer Wohnung investiert. Die Zinsen auf diese 23.0000 Euro erkannte der BFH als Aufwendungen für Vermietung und Verpachtung an. Alleinige Voraussetzung ist, dass es zum Kauf der Mietimmobilie kommt und die Vermietungsabsicht objektiv belegt wird. Nach bisheriger Rechtsprechung wären sie nicht berücksichtigt worden.
Fazit: Weisen Sie Ihr Finanzamt ggf. auf das Urteil hin.