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Neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz

Sicherheit 4.0

Die Industrie 4.0 stellt auch die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbehörden vor neue Aufgaben. Sie sind bereits dabei, hier ihre Vorgaben zu erarbeiten.
Die früheren Berufsgenossenschaften rüsten sich für die Industrie 4.0. Sie wollen auch im neuen Industriezeitalter den Fuß in der Tür haben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als ihr behördliches Dach konzentriert sich natürlich auf die Sicherheitsfragen bei veränderten Arbeitsbedingungen. Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen müssen zertifiziert, ihre spätere Anwendung muss kontrolliert werden. Ungeklärt ist dabei die Frage, ob dies auch im Ausland geschehen soll. Zunächst wird aus praktischen Erwägungen wohl nur in deutschen Betrieben geprüft. Zumal hier auch die Fachkräfte für die neuen Herausforderungen qualifiziert werden müssen. Als neues Risiko hat die DGUV 3D-Drucker identifiziert. Sie könnten bekannte und neue, bislang unzureichend untersuchte Gefahrstoffe in den Berufsalltag bringen. Das Risiko liegt dabei in den Mischungen selbst bei niedrigen Dosierungen. Da könnte etwas explodieren oder sonstwie die Gesundheit gefährden. Sicherheitstechnisch nicht untersucht sind die Folgen kollabierender Roboter. Ebenso fehlt es an Erkenntnissen über physische und psychische Belastungen durch Informationsüberflutung oder mobile Arbeit. Hier ist die Forschung gefordert – und die Politik, Prüfaufträge zu vergeben. Die Frage der Datensicherheit ist bei Industrie 4.0 nicht nur ein betriebliches Anliegen. Auch die Behörden müssen neue Wege entwickeln, dass ihre Prüfungsergebnisse nicht in die falschen Hände gelangen. Die Federführung bei Industrie 4.0 liegt im Wirtschaftsministerium. Die für Arbeit 4.0 ist im gewerkschaftsnäheren Arbeits- und Sozialministerium angesiedelt. Die Wirtschaft muss deshalb schon jetzt in den diversen Institutionen für den Vorrang oder zumindest die Gleichwertigkeit der Ökonomie kämpfen.

Fazit: Den 10-Mrd.-Euro-Haushalt der gesetzlichen Unfallversicherung tragen allein die Arbeitgeber. Sie sollten den ihnen dadurch zufließenden Gestaltungsmitspielraum auch im Sinne einer Begleitung bei der Entwicklung der Sicherheitsstandards nutzen.

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