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Nahezu ausschließlich beruflich genutzt Medien sind steuerlich absetzbar

Sky-Fußball-Abo können Werbungskosten sein

Wer seinen Medienkonsum (Zeitschrift, Fachdienste, TV-Dienste oder Bücher) überwiegend geschäftlich oder beruflich nutzt, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Finanzämter und Gerichte sind da allerdings sehr streng. Jetzt mußte das Finanzgericht (FG) Düsseldorf sein Urteil komplett korrigieren.

Die Abo-Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo möchten viele gerne von der Steuer absetzen. Meistens akzeptiert das Finanzamt entsprechende Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. 

Begründete Ausnahmen sind zulässig

Aber es gibt Ausnahmen. Ein Torwarttrainer kann die Gebühr für ein Sky-Fußball-Bundesliga-Paket als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im zweiten Anlauf.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zuvor geurteilt, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo sehr wohl Werbungskosten sein können. 

Klare berufliche oder betriebliche Nutzung

Voraussetzung: Die Informationen müssen tatsächlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Den Vergleich des FG, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung gleichzusetzen sei, lehnte der BFH ab. Diesem Votum schloss sich das FG jetzt zähneknirschend an.

Fazit: Die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn die Information tatsächlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.

Urteil: FG Düsseldorf vom 05.11.2019, Az.: 15 K 1338/19 E Urteil: BFH vom 16.01.2019, Az.: VI R 24/16

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