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Gesetzentwurf zur Energiewende

Smart Meter rechnen sich nicht

Bei der Installation intelligenter Messsysteme will die Politik mehr Wettbewerb. Die Netzbetreiber wollen ihre „Netz-Domäne“ erhalten und fordern einen höheren Preis für ihren Aufwand.
Lohnt sich die Installation von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) – und wenn ja, für wen? Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung erhält man zumindest einen groben Eindruck. Zuallererst: Die privaten Verbraucher und die kleinen Betriebe sind weiter der Pflicht enthoben, Zähler zu installieren. Für die größeren Verbraucher ist die geplante Installation (Roll-out) verpflichtend. Ab 2017 müssen laut Entwurf Unternehmen mit mindestens 10.000 KWh Jahresverbrauch, ab 2020 mit mindestens 6.000 KWh mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Ähnliches gilt für Unternehmen mit eigenen Stromerzeugungsanlagen. Hier wertet die Regierung den Einsparnutzen als hinreichend, setzt aber dennoch Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb durch die Messstellenbetreiber. Die Verteilnetzbetreiber kritisieren den Referentenentwurf genau an diesem Punkt. Sie sind meist zur Installation verpflichtet, dürfen aber die Preisobergrenze nicht überschreiten. Bei Unternehmen mit 6.000-10.000 KWh Jahresverbrauch oder einer eigenen Erzeugungsanlage mit 7-15 KW läge die Obergrenze zum Beispiel bei 100 Euro pro Jahr, die zusätzlich zu allen anderen Stromkosten erhoben werden. Für die Verteilnetzbetreiber ist dieser Preis zu niedrig. Denn der VKU sieht auf seine Stadtwerke und kommunalen Unternehmen einen hohen zusätzlichen Aufwand etwa durch die gesonderte Rechnungstellung zukommen. Der Energieverband BDEW beklagt hohe Kosten, die insbesondere am Anfang des Roll-out anfallen. Schlussfolgerung des Verbands: Diese Kosten müssen auch bei den Netzentgelten berücksichtigt werden. Dabei beklagen künftige grundzuständige Messstellenbetreiber noch einen weiteren Nachteil. Sie müssen auch betriebswirtschaftlich unrentable Einbauten übernehmen. Die alternativen Anbieter können sich dagegen die Rosinen herauspicken.

Fazit: Mit dem Referentenentwurf schafft die Bundesregierung zwar Planungssicherheit. Der Nutzen der Smart Meter ist jedoch sehr fraglich.  

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