Steuergünstig verkaufen
Beim Betriebsverkauf muss alles veräußert werden. Sonst greift der Fiskus zu.
Wenn Sie Ihren Betrieb oder Anteile davon verkaufen, müssen Sie alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußern oder ins Privatvermögen überführen Dann erhalten Sie ab dem 55. Lebensjahr einen Steuerfreibetrag von 45.000 Euro. Tun Sie dies nicht vollständig, liegt keine steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe vor, entschied der BFH (Urteil vom 5.2.1024, Az. X R 22/12). Der Steuervorteil entfällt.