Steuern: Streit um die Sechs Prozent
Die Verzinsung von Steuerschulden mit 6% wird jetzt in einem Musterprozess auf den Prüfstand gestellt.
Gegen die 6%ige Verzinsung von Steuerschulden läuft jetzt ein Musterverfahren. Es wird unterstützt vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Ziel ist es, angesichts der Niedrigzinsen eine deutlich geringere Strafverzinsung zu erreichen. Der Gesetzgeber ist dazu bisher nicht bereit. Geklagt hat ein Ehepaar beim Finanzgericht Münster. Für das Jahr 2010 benötigte das Finanzamt zehn Monate Bearbeitungsdauer, für 2011 sogar vier Jahre – und forderte natürlich 6% Zinsen auf die Nachzahlungssumme. Schuld an der langen Bearbeitungsdauer hatte laut Steuerzahlerbund aber nicht das Ehepaar. Der BdSt empfiehlt von Schuldzinsen Betroffenen, Einspruch einzulegen. Sie sollen außerdem das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung reichen Hinweise auf das Musterverfahren beim Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf ein ähnliches laufendes BFH-Verfahren (Az. I R 77/15).
Fazit: Bei einem Erfolg der Klage könnte es für alle, die Einspruch eingelegt haben, Geld zurückgeben. Andererseits dürften dann auch die 6% Verzinsung auf Steuerguthaben (nach 15 Monaten nach Entstehen des Anspruchs) fallen.