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Erbschaftsteuer

Abgrenzungsprobleme

Die Reform der Erbschaftsteuer ist noch nicht endgültig. Vor allem die Abgrenzung zwischen betriebsnotwendigem und nicht notwendigem Vermögen stößt auf Bedenken.
Die Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Erbschaftsteuer sind nicht das letzte Wort. Im Mittelpunkt der Kritik des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) steht die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewünschte Aufteilung des Betriebsvermögens in betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig. Laut BMF soll betriebsnotwendiges Vermögen nur dann steuerbegünstigt sein, wenn es zu über 50% dem Hauptzweck des Unternehmens dient. Dies hält der DStV für mehr als unpräzise. Der Hauptzweck eines Betriebes kann sich über die Jahre schleichend ändern, ohne dass dies im Gesellschaftervertrag jeweils korrigiert wird. Was betriebsnotwendig ist und was nicht, führt zu Abgrenzungsproblemen. Der DStV fordert präzise Festlegungen. Sonst bestehe die Gefahr, dass das begünstigte Vermögen kleiner ausfällt als bisher. Mittelständische Betriebe könnten hier die Leidtragenden sein.

Fazit: Das BMF sollte das „betriebsnotwendige Vermögen“ weit fassen und dem Mittelstand entgegen kommen. Sonst landen die meisten Fälle vor Gericht.

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