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Abschreibungsfristen bleiben

Realistischere Abschreibungszeiträume wird es in Deutschland nicht geben. Da sind sich Bund und Länder einig.
Weder Bund noch Länder sind bereit, die geltenden Abschreibungsmodalitäten der Realität anzupassen. Dabei entsprechen sie längst nicht mehr dem technischen Verfallsdatum. Die Verkürzung der Fristen könnte der zentrale Impuls sein, den derzeitigen Investitionsstau zu lösen. Das meint Prof. Niklas Potrafke vom Ifo-Institut München. Er wird dazu in Kürze eine empirische Studie vorlegen. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, sagt uns das BMF. Damit bleiben die geltenden Abschreibungsvorschriften unverändert. „Die Abschreibung bemisst sich gemäß § 7 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes“, erklärt das BMF und vergisst dabei die sprunghafte technische Entwicklung. Die Nutzungsdauer technischer Geräte insbesondere in der EDV beträgt oft nur noch drei Jahre, nicht fünf, wie es die AfA vorsieht. Auch die geltenden Regelungen zum Sofortabzug sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter sollen bleiben. Damit liegen die seit Jahrzehnten zementierten Grenzen weiter bei 410 Euro (früher 800 DM). Eine Anhebung würde laut BMF auch nicht zu einem Abbau von Bürokratiekosten führen, denn die aktuellen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten würden bestehen bleiben. Dass die Länder die Schuld an der Beibehaltung der derzeitigen AfA und damit auch am Investitionsstau tragen, stimmt somit nicht. Dies hatte jüngst Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf dem Maschinenbaugipfel des VDMA geäußert. Die von Gabriel mitvertretene Bundesregierung will an die AfA nicht ran.

Fazit: Verbesserte Abschreibungen führen nicht zu tatsächlichen Steuerausfällen, sondern nur zu einer Steuerstundung. Dafür gehen von ihnen Wachstumsimpulse aus. Die wollen Bund und Länder offenbar nicht. Sie ziehen kurzfristig volle Kassen vor.

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