Ansprüche abtreten
Abtretungen von Steuererstattungsansprüchen sind formal streng geregelt.
Für die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Gläubiger müssen Sie strenge Formalien einhalten. Tun Sie dies nicht, ist die Abtretung unwirksam, entschied der BFH (Urteil vom 28.1.2014, VII R 10/12). Nachbesserungen helfen Ihnen nicht. Auch darauf müssen Sie bei einer Abtretung achten: Für die Abtretung ein amtliches Formular benutzen Gläubiger und Schuldner namentlich benennen exakt aufführen, welche Steuerart aus welchem Steuerjahr abgetreten werden soll Abtretungsgrund genau angeben Hintergrund: Der geschäftsmäßige Erwerb von Steuerabtretungsansprüchen ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Das Finanzamt muss den Abtretungsgrund also wissen, um das Vorliegen eines gesetzlich verbotenen Abtretungsfalls ausschließen zu können. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Abtretung unwirksam und wird vom FA nicht akzeptiert.
Fazit: Steueransprüche sind für Sie wie Bargeld – wenn Sie die Formalien beachten.