Anträge per Fax
Sie können Anträge an das Finanzamt auch per Fax wirksam einreichen.
Sie können Anträge an das Finanzamt auch per Fax wirksam einreichen. Dies meint jedenfalls das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 19.9.2013, Az. 1 K 166/12). Dieses Urteil könnte Schule machen. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings nicht. Denn das Verfahren liegt nun beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 82/13). Bestätigt der BFH die Auffassung des Gerichts, ist eine seit langem übliche Praxis (BMF-Schreiben vom 20.1. IV D 2 - S-0321-4 / 03) gekippt. Demnach sind Anträge per Fax bisher nicht möglich.
Fazit: Noch müssen Sie Originale einreichen. Sie sollten aber Ihr Finanzamt auf das Urteil hinweisen – vielleicht akzeptiert es bereits dann Faxe.