Anwaltskosten im Steuerstrafverfahren sind absetzbar
Das niedersächsische Finanzgericht hat ein Grundsatzurteil zu Werbungskosten gesprochen. Danach kann ein Angeklagter seine Anwaltskosten auch in einem Strafverfahren absetzen, wenn dies auf seiner beruflichen Tätigkeit fußt.
Muss sich ein leitender Angestellter sich in einem Strafverfahren verteidigen, das aus seinem Job heraus entstanden ist, kann er die Kosten dafür steuerlich geltend machen.