Auch die Hosentasche kann Kasse sein
Entscheidend für die Aufzeichnungspflicht eines Unternehmers ist ausschließlich, dass Bareinnahmen zufließen und erfasst sind. Wo sie konkret hingepackt werden, ist egal, entschieden jetzt die Richter am Finanzgericht Hamburg. Zur Not kann sogar „die Hosentasche“ des Unternehmers die Kasse sein.
Kasse seien alle Behälter, in denen Bargeld aufbewahrt werden könne. Wichtig ist, dass die Beträge am Monatsende als Betriebseinnahmen in den Büchern erscheinen. Passiert das nicht, drohen Zuschätzungen zu Gewinn und Umsatz durch das Finanzamt.
Keine Kasse, aber alles sauber gebucht
Beim Hamburger Händler für Nutzfahrzeuge beglichen Kunden üblicherweise den Kaufpreis per Überweisung. Bei einigen war das aber anders: Sie zahlten bar.
Das Finanzamt führte beim Händler eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Dabei stellten die Beamten fest, dass erhebliche Bareinnahmen und -ausgaben erfolgten, aber keine Kasseneinzelaufzeichnung. Buchhalterisch wurden die Bareinnahmen über verschiedene Konten ordnungsgemäß registriert.
Mängel ermöglichen Zuschätzungen
Der Händler vertrat die Ansicht, dass eine Kasse nicht notwendig sei. Er sei außerdem seiner Einzelaufzeichnungspflicht nachgekommen. Denn er habe jeden verkauften und gelieferten LKW einzeln und durch die Fahrgestellnummer eindeutig identifizierbar in Rechnung gestellt.
Die Argumentation überzeugte weder das Finanzamt noch das FG. Die Kassen- und Buchführung entspräche nicht den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchhaltung. Zuschätzungen durch das Finanzamt seien deshalb erlaubt.
Fazit: Bei Barverkäufen besteht grundsätzlich die Pflicht zur Kassenbuchführung, unabhängig davon, wo das Geld letztlich aufbewahrt wird.
Urteil: FG Hamburg vom 28.2.2020, Az.: 2 V 129/19 Kfz-Versicherung: in UK billiger Die Prämien in der britischen Kraftfahrtversicherung fallen seit vier Jahren. Im 2. Quartal dieses Jahres lag die durchschnittliche Jahresprämie bei Neuabschlüssen bei 460 Pfund. Das waren 3% weniger als im 1. Quartal 2020. Die Prämienreduzierung geht hauptsächlich auf Kostensenkungen zurück. Die Coronavirus-Epidemie spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie hat den Straßenverkehr monatelang erheblich reduziert. Dass der Prämienrückgang nicht noch stärker ausgefallen ist, geht wesentlich auf die weiterhin steigenden Reparaturkosten der beschädigten Kraftfahrzeuge zurück. Die Unfälle waren schwerer.