Auszahlungen von Lebensversicherungen können steuerfrei sein
Lebensversicherungen, die ab 2005 geschlossen wurden, müssen eine zusätzliche Bedingung erfüllen, um steuerfrei ausgezahlt zu werden. Sie müssen
- Zwölf Jahre Laufzeit hinter sich haben und
- Die Auszahlung darf erst mit Abschluss des 62. Lebensjahrs des Begünstigten erfolgen.
Die Kapitalertragssteuer kann erlassen werden
Eine Ausnahme könnte aber noch höchstrichterlich gebilligt werden. Die Kapitalertragsteuer kann erlassen werden, wenn mit der Kapitalauszahlung die Existenzgrundlage im Alter gesichert werden muss.
Einfach wird es dem Steuerzahler sowieso nicht gemacht. Selbst wenn alle Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllt sind, behält die Versicherungsgesellschaft bei der Auszahlung die Abgeltungssteuer ein. Die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann später bei einem abgegebenen Steuerbescheid wieder vergütet.
Erfüllen Sie die Laufzeiten- oder Endalterklausel nicht, können Sie dennoch etwas tun. So ist eine Übertragung eines Vertrages bspw. auf ein Kind möglich. Der BFH hat mehrfach entschieden, dass mit der Übertragung nicht erneut die Frist beginnt. So könnte bspw. ein weniger verdienendes Kind weniger Steuern zahlen als Sie.
Fazit: Lebensversicherungen leiden derzeit unter den niedrigen Zinsen. Steigen diese wieder an, erhöht sich deren Attraktivität.