Bastelarbeiten im Haus Schäuble
Das Erbe von Kleinfirmen mit bis zu drei Beschäftigten bleibt steuerfrei. Bei vier Mitarbeitern beginnt eine gestaffelte Steuerpflicht bis hin zu zehn Mitarbeitern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Steuerfreiheit für Betriebe bis zu 20 Beschäftigten gekippt (Urteil vom 17.12.2014, Az. 1 BvL 21/12).
Bei mehr Beschäftigten bleibt es beim bisherigen System. Steuerbefreiungen soll es geben, wenn eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen (gemessen an der Lohnsumme) über mehrere Jahre erhalten wird. Bis zu wie vielen Beschäftigten und für wie viele Jahre dies gelten wird, ist noch in der Diskussion.
Je Erbfall soll es für das Betriebsvermögen eine Freigrenze von 20 Mio. Euro geben. Oberhalb dieser Grenze wird es für Erben die Wahl zwischen einer Prüfung des privaten Vermögens – das dann zur Zahlung der Erbschaftsteuer eingesetzt werden kann – und einer verzinslichen Steuerstundung geben.
Fazit: Das BMF bastelt weiter an seiner Vorlage. Sie soll noch im Mai kommen. Am 18. Juni hofft man dann auf eine Einigung mit den Bundesländern.