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Verfassungsgericht verschiebt Urteil zur Erbschaftsteuer

Begünstigung von Betriebsvermögen bleibt

In diesem Jahr wird es kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer mehr geben. Anhängig ist dort eine Verfassungsbeschwerde, dass die Erbschaftsteuer wegen der Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen verfassungswidrig ist. Das Urteil dürfte jetzt auf die lange Bank geschoben werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird in der anhängigen Verfassungsbeschwerde zum Gleichheitsgrundsatz in der Erbschaftsteuer doch nicht mehr in diesem Jahr entscheiden. Das hören wir von Insidern aus dem Verfassungsgericht. 

Grund für die Verzögerung: Eine Richterin soll aus dem Gremium ausgeschieden sein. Nun müsse erst ein Nachfolger für die Position gefunden werden. Unser Gesprächspartner geht davon aus, dass sich der neue Richter erst umfänglich in die Materie wird einarbeiten müssen. Das wird dauern. 

Begünstigung von Betriebsvermögen bleibt

Ein Urteil, ob die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen verfassungswidrig ist, wird nun auf die lange Bank geschoben. „Das kann noch Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern“, hören wir von einem Steueranwalt. Wenn das BVerfG entscheidet, dass die Regelung verfassungswidrig ist, wird es ohnehin noch eine Übergangsfrist geben, in der der Gesetzgeber zu entscheiden hat. Auch das kann nochmal einige Monate dauern.

Hintergrund: Betriebs- und Privatvermögen werden bei der Erbschaftsteuer ungleich behandelt. Die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer sind regressiv. Anteilig werden weniger Steuern gezahlt je höher das Erbe ist. Denn es gibt viele Begünstigungen insbesondere für Firmenerben.  Der Kläger wehrt sich in Karlsruhe dagegen, dass er auf ein Erbe in Höhe von 67.000 Euro mehr Steuern zahlen soll als viele millionenschwere Firmenerben und argumentiert, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Fazit: Es ist vorerst nicht mit einem Urteil des BVerfG zum Gleichheitsgrundsatz in der Erbschaftsteuer zu rechnen. Das Vererben und Verschenken von Betriebsvermögen werden auf absehbare Zeit weiter begünstigt bleiben.
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