Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1700
Rechnungskorrektur und Umsatzsteuer

Berichtigung wirkt immer zurück

Das passiert in jeder Buchhaltung: Eine Rechnung wird ausgestellt, muss aber korrigiert werden. Weil im Empfängerland keine Mehrwertsteuer anfällt, weil die Adresse nicht stimmt etc. Doch wie verhält es sich dann mit dem Vortsuerabzug? Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt.

Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt in jedem Fall. Sie ist  unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Nachteil oder Vorteil des Leistungsempfängers wirkt. Auch der Stornierung und Neuausstellung einer Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen. Eine Rechnung kann auch rückwirkend berichtigt werden, wenn der offene Steuerausweis in der Rechnung später vom leistenden Unternehmer im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger geändert wird. Und anschließend der leistende Unternehmer die vom Leistungsempfänger in der Rechnung offen ausgewiesene (und gezahlte) Umsatzsteuer zurückzahlt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Das Urteil hat Vorteile für Unternehmer. Denn oft stellte sich die Fehlerhaftigkeit von Eingangsrechnungen erst Jahre später bei Außenprüfungen des Finanzamts heraus. Dem Unternehmer wurde bis dato nachträglich der Vorsteuerabzug für das Jahr, in dem er die Rechnung erhalten hatte, verweigert. Für diese Nachzahlung fielen dann Nachzahlungszinsen über 6% jährlich an. Diese Zinsen musste der Unternehmer auch dann bezahlen, wenn der Lieferant die Rechnung später berichtigt hat und der Unternehmer im Zeitpunkt der Berichtigung den Vorsteuerabzug wieder in voller Höhe erhielt.

Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2016 ein für Unternehmer sehr positives Urteil zum Vorsteuerabzug bei Berichtigung fehlerhafter Eingangsrechnungen getroffen. Auch der BFH hat deswegen 2016 seine ungünstige bisherige Rechtsprechung aufgegeben und ist auf die Linie des EuGH eingeschwenkt. 

Grundsätzlich gilt: Ist eine Rechnung fehlerhaft, berechtigt sie nicht zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Der Vorsteuerabzug war nach früherer Auffassung von BFH und Finanzverwaltung erst in dem Voranmeldungszeitraum zulässig, in dem die fehlerhafte Rechnung tatsächlich berichtigt wird.

Fazit: Infolge der EuGH-Rechtsprechung entfällt nun der ungerechtfertigte Nachzahlungszins ans Finanzamt.

Urteil: BFH, XI R 10/17

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Akkumulation vor dem nächsten Run

Bitcoin seltener als Gold

Die aktuelle Kurskorrektur des Bitcoin ist ein gute Kaufgelegenheit. Denn die Kryptowährung hat mit ihrem vierten „Halving“ einen Meilenstein erreicht. Das Netzwerk-Update dürfte den Kurs der Kryptowährung bald in Richtung Allzeithoch treiben. Denn derzeit ist der Bitcoin in einer Akkumulations-Phase vor dem nächsten Preis-Run.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
Zum Seitenanfang