Betrieb: Geschenke bis zehn Euro unproblematisch
Geschenke müssen bei einem Wert von über zehn Euro mit einer Liste der Empfänger dokumentiert werden.
Weihnachten naht – doch achten Sie bei Geschenken an Geschäftspartner auf die steuerlich relevanten Grenzen. Von Belang sind zwei: 10 Euro und 35 Euro. Ohne eine Namensliste der Beschenkten werden Geschenke oberhalb von zehn Euro nicht als Betriebsausgaben anerkannt. So bestätigte jüngst das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 12.4.2016, Az.: 6 K 2005/11). Halten Sie diese Entscheidung also für die nächste Betriebsprüfung vor. In dem Fall hatte ein Unternehmern Kalender mit Firmenlogo und eigenen Gebäuden als Motive verschenkt. Jeder Kalender kostete 10,69 Euro. Er wurde als Geschenk, nicht als (abzugsfähige) Werbungskosten bezeichnet. Das kostete. Denn Präsente zwischen 10 und 35 Euro müssen in der Buchführung extra ausgewiesen werden. Die beschenkten Geschäftsfreunde müssen einzeln aufgeführt und die Liste aufbewahrt werden, um die Kosten als Betriebsausgaben abziehen zu können. Die Grenze von 35 Euro gilt inkl. Mehrwertsteuer. Darüber können Geschenke nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. 1 Cent drüber – schon ist nichts mehr abzugsfähig.
Fazit: Denken Sie auch zu Weihnachten an die Grenzen von 10 Euro bzw. 35 Euro bei Geschenken an Geschäftspartner (und Jahr).