Betriebsprüfung: BFH setzt Auskunftsgrenzen
Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung steuerlich relevante E-Mails von Unternehmen einsehen, jedoch nicht ein Gesamtjournal aller E-Mails fordern. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass für solch umfassende Datenanforderungen die Rechtsgrundlage fehlt. Für Unternehmen sind damit in der Praxis Handlungsmöglichkeiten verbunden.
Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung von Unternehmen die Vorlage sämtlicher steuerlich relevanter E-Mails verlangen. Grenzen setzt der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch dort, wo die Finanzverwaltung