BFH beschränkt Auslegung der Drei-Objekt-Grenze
Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil zum gewerblichen Grundstückshandel gefällt. Im Streitfall ging es um die Auslegung er Drei-Objekt-Grenze. Immobiliengesellschaften sollten das Urteil kennen, um einen steuerschädlichen Verkauf zu verhindern.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die strengen Regeln zur Steuervergünstigung (Gewerbesteuer) beim Grundstückshandel bestätigt. Hintergrund: Die erweiterte Kürzung