BFH ermöglicht rückwirkende Vollverschonung
Eine nachträgliche Option zur Vollverschonung von Betriebsvermögen ist unter Umständen möglich. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) geurteilt. Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Steuerpflichtige und Unternehmer, die im Einspruchsverfahren eine günstigere steuerliche Behandlung ihres Betriebsvermögens anstreben.
Laut BFH kann eine nachträgliche Option zur Vollverschonung von Betriebsvermögen