Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1664
Höchstes Steuergericht widerspricht Bundesministerium

BFH kippt Verordnung zum Sanierungserlass des BMF zu Altfällen

Das Bundesfinanzministerium kann nicht Verordnungen regeln, was dem Gesetzgeber vorbehalten ist. Sie sind laut BFH nichtig und dürfen nicht angewendet werden. Dies gilt für den Sanierungserlass – vielleicht auch für die Erbschaftsteuer

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hinterlässt seinem Nachfolger ein Grundsatzproblem. Was darf das Ministerium – und wo muss es den Gesetzgeber bemühen? Anlass dafür ist ein Streit um die Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen, die vor dem 9. Februar 2017 in Kraft trat. Diese Freistellung hatte das BMF per Verwaltungsanordnung verfügt.

Der Bundesfinanzhof hat diese Freistellung nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Begründung: Für eine solche Maßnahme ist ein Gesetz erforderlich (Urteile vom 23.8. 2017, jetzt veröffentlicht, Az. I R 52/14 und X R 38/15).

Gesetzliche Grundlage fehlt

Zwar gibt es inzwischen eine gesetzliche Grundlage. Und zwar seit dem 27.6.2017. Sie gilt aber nur für Neufälle. Das BMF hatte die Altfälle per Verordnung gleichstellen wollen. Das geht aber rechtlich nicht. Die Folge: Betroffene müssen auf die erhoffte Steuererleichterung verzichten.

Fazit: Auch der deutsche Fiskus steht nicht über dem Gesetz.

Hinweis: Ein ähnlicher Grundsatzfall bedarf wohl ebenso der juristischen Klärung; es geht um die Einigung der Länderfinanzminister in der Erbschaftsteuer, die ohne Bayern stattfand (FB 31. 7.).

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang