BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuerreform
Der Bundesfinanzhof stärkt die rückwirkende Erbschaftsteuerreform von 2016 und setzt dem Vertrauensschutz enge Grenzen. Das ist besonders relevant, da die Erbschaftsteuer aktuell beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung liegt. Die Entscheidung betrifft vor allem Unternehmervermögen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die rückwirkende Anwendung der Erbschaftsteuerreform von 2016 gestärkt und dem Vertrauensschutz enge Grenzen gesetzt. Dieses Urteil hat deshalb besondere Relevanz, weil die Erbschaftsteuer aktuell wieder zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht liegt. Eine Anpassung, die insbesondere Unternehmervermögen betreffen dürfte, wird damit ebenfalls rückwirkend gelten.
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung