Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3527
Mehrwertsteuer auch für Schadenersatz?

BFH stellt Regelung klar

Schadenersatz. © pusteflower9024 / stock.adobe.com
Werden Aufträge vorzeitig aufgelöst, können Unternehmer und Selbständige Ausfallhonorare und Schadenersatz fordern. Der Bundesfinanzhof musste in einem Streitfall entscheiden, ob auch für Schadenersatz Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

Schadensersatz unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof bekräftig. Das Urteil ist für alle Unternehmer und Selbständige wichtig, die z. B. nach einer Vertragsaufhebung Teilrechnungen erstellen und Ausfallhonorare berechnen. 

Streitfrage: Wofür muss Mehrwertsteuer bezahlt werden?

Der verhandelte Fall: Der Kläger ist selbstständiger Landschaftsarchitekt. Er hatte im Frühjahr 2012 mit einem Landkreis einen Architektenvertrag über die Gestaltung der Freianlagen an zwei Schulen geschlossen. Der Auftrag umfasste mehrere Bauabschnitte im Zeitraum 2012 bis 2015. 

Im August 2016 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass das Projekt aus finanziellen Gründen nicht mehr realisiert wird. In seiner Schlussrechnung fakturierte der Architekt eine Gesamtvergütung erbrachter und nicht erbrachter Leistungen von rund 310.000 Euro und forderte nach Abzug der bereits geleisteten Abschlagszahlungen einen Betrag von rund 275.000 Euro. 

Mehrwertsteuer auch für Schadenersatz?

Kurz danach wurde die Kündigung des Architektenvertrags ausgesprochen. Im Anschluss daran einigte man sich in einem gemeinsamen Gespräch auf eine Zahlung für tatsächlich bereits erbrachte Planungsleistungen in Höhe von rund 23.000 Euro. Außerdem wurde ein Ausfallhonorar in Höhe von rund 52.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) vereinbart. Damit sollten sämtliche Ansprüche aus dem Architektenvertrag abgegolten sein.

Der BFH stellte nun klar, dass die Mehrwertsteuer nur auf bereits erbrachte Leistungen aus dem Vertrag berechnet werden darf. Das Finanzamt darf nicht ohne weiteres alle Zahlungen vollständig der Mehrwertsteuer unterwerfen. 

Finanzgericht muss prüfen, ob eine Steuergestaltung vorliegt

Das Finanzgericht muss jetzt nochmals genau prüfen, wieviel von den Zahlungen auf tatsächlich schon erbrachte Leistungen des Architekten entfällt und wieviel auch echten Schadensersatz. Dabei muss es nicht zwingend die Zahlen nehmen, die die Parteien im Vertrag verankert haben. Maßgeblich ist, was die Vertragsparteien tatsächlich gewollt haben, so der BFH.

War eine vertraglich vorgesehene Aufteilung in zwei Bestandteile (erbrachte Leistungen, Schadensersatz) nicht ernsthaft gewollt und sollte nur dazu dienen, die Entstehung einer Umsatzsteuer zu verhindern oder zu mindern, deren Zahlung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann auch der volle Betrag als Gegenleistung anzusehen sein.   

Fazit: Achten Sie nach Vertragskündigungen genau auf die Berechnung der Mehrwertsteuer. Diese darf nur für erbrachte Leistungen angesetzt werden. Schadenersatz unterliegt ihr nicht.

Urteil: BFH, Urteil V R 13/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang