BFH-Urteil: Grundstücksverkauf nicht automatisch gewerblich
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist nicht automatisch eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Dieses Urteil könnte für Immobiliengesellschaften von großer Bedeutung sein, da es ihnen die Möglichkeit eröffnet, die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in Anspruch zu nehmen. Ein konkreter Fall zeigt, dass individuelle Umstände entscheidend sind.
Die Veräußerung eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist führt nicht automatisch zu einer gewerblichen Tätigkeit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für