BFH-Urteil schränkt Handlungsfreiheit bei Sponsoringverträgen faktisch ein
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich ein Sponsoringvertrag keinem der im BGB geregelten besonderen Schuldvertragstypen zuordnen lässt. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen und ihre Sponsoringverträge? Erfahren Sie, welche Konsequenzen das Urteil für Unternehmen hat.
Bei einem Sponsoringvertrag ist eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp nicht immer möglich. Daher kann möglicherweise keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung vorgenommen