BFH-Urteil zum Vorbehaltsnießbrauch
Der Bundesfinanzhof klärt: Eine unentgeltliche Unternehmensübertragung zu Buchwerten ist möglich, aber Vorsicht beim Vorbehaltsnießbrauch! Bei einer solchen Übertragung behält der Übergeber Nutzungsrechte, was steuerliche Konsequenzen hat. FUCHSBRIEFE beleuchten das Urteil und zeigen, wie eine spätere unentgeltliche Übergabe mit einer steuerneutralen Buchwertübertragung möglich wird.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Unternehmensübertragung zu Buchwerten klargestellt. Damit hat der BFH Stellung zum Thema Vorbehaltsnießbrauch bezogen. Sie wissen: Bei unentgeltlichen