BFH wertet Gründerhilfe als Sonderbetriebseinnahme
Stipendien sind beliebt. Sie sind ein Zuschusses der Allgemeinheit – genannt Staat – an Einzelne, darunter Unternehmensgründer. Aber unter Umständen holt sich der Staat wieder einen Teil der Zuschüsse zurück. So ist es rechtlich geregelt. Ob das Sinn macht, danach fragen Finanzgerichte nicht.
Gründerzuschüsse des EXIST-Programms können zu Sonderbetriebseinnahmen bei einer Personengesellschaft führen. Das hat der BFH soeben entschieden. Demnach ist das einem Gesellschafter