Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1225
Aussetzung überhöhter Vollzugszinsen

BMF baut Hürden für Steuerzahler auf

6% Zinsen p.a.: ein Traumrendite für Sparer und Kreditgeber. Nur das BMF träumt weiter. Trotz anhängiger Verfahren vor dem Verfassungsgericht gegen solche Wucherzinsen und einem entsprechenden BFH-Urteil baut der Fiskus Hürden für Steuerzahler auf, die eine Aussetzung der Vollstreckung erzielen wollen.

Das Finanzministerium bewegt sich in Sachen Verzinsung von Steuernachzahlungen nur widerwillig. Das belegt ein aktuelles BMF-Schreiben. Sie wissen: Im Vergleich zum Niedrigzinsumfeld sind die vom Fiskus verlangten Nachzahlungszinsen von 6% p.a. extrem hoch. Sie können etwa bei einem geänderten Einkommensbescheid infolge einer Betriebsprüfung anfallen.
Karlsruhe liegen zur Zinshöhe erste Verfassungsbeschwerden vor. Zudem hat der Bundesfinanzhof bereits eingegriffen: Er gewährt für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 bereits Aussetzungen der Zinszahlungen (Az. IX B 21/18, VIII B 15/18).
Zwar ordnet ein BMF-Schreiben jetzt allgemein die Aussetzung der Vollziehung an. Allerdings nur unter drei Voraussetzungen:

  • Es ist ein Aussetzungsantrag des Zinsschuldners (= Steuerpflichtiger) nötig.
  • Gegen die entsprechende Zinsfestsetzung muss ein Einspruch eingelegt worden sein.
  • Die Zinsen müssen Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 betreffen.

Für Verzinsungszeiträume vor dem 1.4.2012 gibt es zusätzliche Einschränkungen. Die Aussetzung der Vollziehung ist nur dann zu gewähren, wenn

  • die Vollziehung der Zinszahlung für den Betroffen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte und
  • im Einzelfall ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers zu bejahen sei.

Und nun folgt Realsatire. Bei der Abwägungsentscheidung ist dem Geltungsanspruch der Zinsvorschriften Vorrang einzuräumen. Folglich kann die Abwägung faktisch nicht im Sinne der Zinsschuldner ausfallen.

Was ist zu tun? Steuerberater Jan Frederik Bron, Partner bei Flick Gocke Schaumburg, rät dazu, gegen sämtliche Festsetzungen von Nachzahlungszinsen Einspruch einzulegen; auch für Verzinsungszeiträume vor dem 1.4.2012. Für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 sollten Steuerpflichtige zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zinszahlungen erwägen. So könnten sie eine Zinszahlung zunächst vermeiden. Sollte die weitere Rechtsprechungsentwicklung zeigen, dass die Zinsen doch gezahlt werden müssen, hat der Steuerpflichtige zumindest von einer zinslosen Stundung profitieren können. Das Risiko der Verzinsung der vom Vollzug ausgesetzten Beträge nach § 237 AO bestehe für steuerliche Nebenleistungen, hier für die Nachzahlungszinsen, nämlich nicht.

Fazit:

Weisen Sie Ihren Steuerberater auf die bestehenden Möglichkeiten hin.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
Zum Seitenanfang