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Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer

Bundestag bewertet Betriebe neu

Die deutschen Familienunternehmen können bei der künftigen Festlegung der Erbschaftsteuerlast gegenüber dem Gesetzentwurf noch mal mit Entlastung rechnen. Der Bundestag stimmt Ende September ab.
Unternehmen sind für den Fiskus künftig voraussichtlich weniger wert. Das ist eine gute Nachricht. Denn dahinter steht die Absenkung des Bewertungsfaktors im vereinfachten Ertragswertverfahren. Dieses wird herangezogen, wenn (künftig) die Erbschaftsteuer berechnet wird. Derzeit beträgt der Multiplikator das 18,2fache vom Unternehmensertrag. Das führt zu absurd hohen Unternehmensbewertungen, die dann wiederum die Basis für die Erbschaftsteuererhebung sind. Ungefähr 8.000 familiengeführte Unternehmen in Deutschland sind davon wesentlich betroffen. Der Bewertungsfaktor wird herunter gesetzt. Das, so hören wir aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist ausgemacht. Fraktionschef Volker Kauder macht sich dafür stark. Die SPD könne man überzeugen. Nur auf welchen Faktor man sich einigt, ist noch unklar. Die Abstimmung im Bundestag dazu ist am 24./25. September. Auch bei der Unterscheidung in gutes und schlechtes (betriebsnotwendiges und Verwaltungs-) Vermögen, soll sich im Detail noch einiges tun.

Fazit: Die künftige Erbschaftsteuer wird gemildert. Das im Gesetzentwurf festgelegte Verfahren aber bleibt bestehen.

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