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BFH: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bestätigt

Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat eine wegweisende Entscheidung zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen getroffen. Die ist für Unternehmen positiv.

Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen. Nach § 3 Nr. 11a des Einkommensteuergesetzes sind Corona-Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei. Diese Zahlungen wurden von Arbeitgebern zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise geleistet. 

Eine individuelle Belastung


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