Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat eine wegweisende Entscheidung zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen getroffen. Die ist für Unternehmen positiv.
Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen. Nach § 3 Nr. 11a des Einkommensteuergesetzes sind Corona-Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei. Diese Zahlungen wurden von Arbeitgebern zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise geleistet.
Eine individuelle Belastung