Corona-Steuergesetz beschlossen
Die Regierung hat das Vierte Corona-Steuergesetz beschlossen. Das bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile, weil etliche positive Regeln verlängert wurden. Eine Übersicht von Verlustverrechnung bis Steuererklärung finden Sie hier.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Darin finden sich einen ganze Reihe positiver Nachrichten für Unternehmer. Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen:
- Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
- Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren können, wird die Möglichkeit gewährt, Investitionen 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden.
- Die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde um ein Jahr verlängert. Die schnelle Refinanzierung schafft Investitionsanreize.
- Um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
- Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr verlängert (bis zum 31. Dezember 2022).
- Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige – verlängert.
Fazit: Die Corona-Krise geht, viele Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bleiben noch länger erhalten.