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Neuregelung zur Steuererklärung

Das neue A&O

Der elektronische Finanzbeamte, dein neuer Freund und Helfer. Was effizient klingt, birgt für Steuerzahler und deren Berater eine Reihe von Fallstricken.
Morgen (25.9.) reichen die Verbände ihre Anmerkungen zur geplanten Neuordnung der Abgabenordnung (AO) ab 2017 ein. Das Stichwort heißt: elektronische Steuererklärung. Das BMF kann sich schon mal auf eine ziemlich lange Liste einstellen. Bei den 56. Steuergesprächen in Berlin wurden die Fachleute konkret. Im Kern geht es der Finanzverwaltung darum, das demografische Problem – zu wenig Beamtennachwuchs – durch ein vereinfachtes Verfahren bei der Steuererhebung zu entschärfen. Der Computer soll voll und ganz einen Großteil der Fälle abarbeiten. Danach kommen stichprobenartige Kontrollen, ob nicht doch jemand geschummelt hat. Am Risikomanagementsystem des BMF scheiden sich die Geister. Es handelt sich dabei um einen Kriterienkatalog, nach dem die Auswahl der „zufällig“ zu prüfenden Fälle erfolgen soll. Wie das BMF den Katalog im Leak-Zeitalter geheim halten will, ist den Fachleuten ein Rätsel. Auch werden die Rechnungshöfe die Offenlegung verlangen. Und spätestens bei einem Rechtsstreit vor Gericht wird das BMF die Kriterien dem Richter nicht vorenthalten können, meinte der Präsident des Bundesfinanzhofs, Prof. Rudolf Mellinghoff. Für den Steuerzahler wird auch die „Fallbeilregelung“ für die Abgabe der Steuererklärung wichtig. Sie muss künftig bis zum 28.2. des Folgejahres eingereicht werden. Eine Fristverlängerung wird es nicht geben. Bei Nichteinhaltung wird sofort ein Versäumniszuschlag fällig. Positiv: In der Diskussion ist aber auch der Wegfall des (weltfremden) 6%igen Rechnungszinses, der bei Steuernachzahlungen fällig wird. Die Steuerberater wiederum monieren ihre starke Mithaftung. So soll der Steuerberater schon haften, wenn er seinem Mandanten Daten nicht rechtzeitig in verständlicher Form zur Prüfung zur Verfügung stellt. Kleinere Kanzleien wiederum hadern mit der kurzen Frist von drei Monaten, die bei der automatischen Zufallsprüfung gesetzt werden soll. Nicht zuletzt befremdet die weitgehende Haftungsfreistellung, die sich der Staat genehmigt. Wenn er Fristen überzieht, macht das fast nichts. Schafft der Bürger es nicht, den staatlichen Anforderungen nachzukommen, holt dieser die Keule heraus. „Akzeptanz braucht Parität“, mahnte denn auch Prof. Klaus-Dieter Drüen von der Universität Düsseldorf.

Fazit: Was die Politik bereits als „Ende der Zettelwirtschaft“ feiert (Markus Söder, CSU) ist vor allem ein Personalsparprogramm der Behörden. Für den Bürger wäre es sinnvoller, mehr Pauschalregelungen im Steuerrecht einzuführen, als am Verfahren zu drehen, aber materiell alles so zu lassen, wie es ist.

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