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Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Countdown für die Erbschaftsteuer läuft

Das Bundeserfassungsgericht hat zu mehreren Aspekten des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu urteilen. Sind die verfassungsgemäß? Warum Fachleute den Richterspruch im Herbst erwarten und was FUCHSBRIEFE zusammen mit Steuer- und Rechtsexperten für Unternehmer und Private Banker plant, lesen Sie hier.

Voraussichtlich im Herbst steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur neuen Erbschaftsteuergesetzgebung an. Für Unternehmer steht viel auf dem Spiel. Konkret geht es um mehrere Fragen mit möglicherweise erheblichen finanziellen Auswirkungen.

Sind die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens (§§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar ?

Weiteres Verfahren, weitere Aspekte

Zudem geht in einem weiteren Verfahren gleich um mehrere Aspekte, die Unternehmer betreffen können: einmal um das Bewertungsverfahren von Immobilien für steuerliche Zwecke (§ 12 Abs. 3 ErbStG), dann um die gesetzlich festgelegte Höhe des „persönlichen Freibetrags“ und die konkreten Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad (§ 19 Abs. 1 ErbStG).

Fachleute erwarten, dass Karlsruhe voraussichtlich bis Ende des Jahres seine Urteile spricht. Der Grund: Im kommenden Jahr sind Bundestagswahlen und bei einer Verkündung des Urteils zu der ohnehin politisch brisanten Erbschaftsteuer könnten die Karlsruher Richter sonst in den Ruch zu kommen, sie würden Wahlbeeinflussung betreiben. Deshalb ist der zeitliche Abstand zum Wahltermin im September so wichtig. Womöglich kommen die Urteile also schon nach der Sommerpause im September oder Oktober. Ursprünglich war die Urteilsverkündung schon für 2023 vorgesehen gewesen.

Hinweis:

FUCHSBRIEFE planen zusammen mit der Kanzlei gkn Gräfe Klümpen-Neusel Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB und unseren Partnern von SpringerProfessional eine Matinee mit mehreren Fachvorträgen zum Urteil, seiner Begründung und den Folgen sowohl für Unternehmer als auch für Private Banker. 

Wir werden Sie zeitnah über die konkreten Inhalte und Referenten unterrichten. Die Teilnahme wird kostenfrei sein. Wer die Matinee auf keinen Fall verpassen will, sollte unsere Newsletter für Unternehmer und/oder Private Banker jetzt kostenfrei abonnieren.


 

Fazit: Der Richterspruch wird für Unternehmer erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Sie sollten handeln, sobald die Details bekannt werden.

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