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Bundesfinanzhof festigt seine Rechtsprechung

Der Fiskus zahlt den »Herrenabend« mit

Herrenabende sind gute Gelegenheiten in lockerere Atmosphäre neue Geschäftskunden zu gewinnen. Angenehm ist es, wenn die Ausgaben auch noch als betrieblich veranlasst bei der Steuer angezeigt werden können. Kein Problem, wenn es ausschließlich Geschäftskunden sind. Aber was ist, wenn Sie die Zusammenkunft auf Ihrem Privatgrundstück durchführen und private Freunde dazu einladen? Der BFH hat dazu jetzt ein „Machtwort" gesprochen.

Sie können Ihre »Herrenabende« mit Geschäftsfreunden bei der Steuer zumindest teilweise als Betriebsausgabe absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof gerade noch einmal bestätigt. In welcher Höhe, hängt von den Umständen ab.

50% Steuerabzug sind selbst dann möglich, wenn die „Party" auf Ihrem Privatgrundstück steigt. Es dürfen auch private Freunde daran teilnehmen und es darf sich ausschließlich um Männer handeln. Die Einladungen an Kunden oder Geschäftspartner sollten aber möglichst auf Briefpapier Ihres Unternehmens geschrieben und an die Eingeladenen persönlich adressiert sein.

Fazit: Selbst, wenn am Ende nicht mehr genau gesagt werden kann, welcher Gast welcher „Sphäre" (privat oder geschäftlich) zuzuordnen ist, muss Ihnen das Finanzamt einen teilweisen Steuerabzug gewähren.

Urteil: BFH, Az. VIII B 129/18

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