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Unternehmen

Die neue Erbschaftsteuer kommt

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet kurz vor Weihnachten über die Rahmenbedingungen bei der Vererbung Ihres unternehmerischen Vermögens. Der Termin ist der 17.12.
Am 17. Dezember werden Deutschlands Unternehmer mit Spannung die Nachrichten verfolgen. Dann urteilt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sicher ist: Die jetzigen Regelungen werden verworfen. Und: Unternehmer werden sich schlechter gestellt sehen als heute, wenn die Bundesregierung den Richterspruch umgesetzt haben wird. Das Urteil wird den gesamten Besitz treffen: das Unternehmen selbst, die Unternehmenseigentümer – für sie dürfte es richtig teuer werden –, das Kapitalvermögen, Immobilien, aber auch die Eigentümer von Kunst- und Oldtimersammlungen. So viel lässt sich heute schon mit sehr großer Sicherheit sagen: Es steht eine Renaissance von Stiftungslösungen im In- und Ausland bevor. Zittern müssen die Unternehmer aber auch vor dem Zeitrahmen, den Karlsruhe für die Neuregelung vorgeben wird. Fachleute erwarten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeit gültigen erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregeln etwa bis Ende des Jahres 2015 oder 2016 für weiterhin anwendbar erklären wird. ?Das schafft Raum für solide Gestaltungen, die schnell ein paar Millionen wert sein können. Sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist: Karlsruhe lässt das Erbschaftsteuergesetz nicht für eine Übergangzeit weitergelten, sondern erklärt es rückwirkend per Termin 1.1.2009 fu?r nichtig. Damals trat das aktuelle Erbschaftsteuergesetz in Kraft. Die Folgen wären weit reichend: Es würde alle ab Verku?ndung des Urteils erfolgten oder schon zuvor erfolgten Übertragungen treffen, sofern sie noch nicht steuerlich abgearbeitet sind. Als noch unwahrscheinlicher gilt eine Aufhebung der jetzigen Regelung mit dem Tag der Urteilsverkündung, also dem 17.12. FUCHSBRIEFE gehen zusammen mit unseren Kooperationspartnern von Flick Gocke Schaumburg fest davon aus, dass Unternehmer eine Schonfrist erhalten. Diese gilt es zu nutzen – auch wenn sie vergleichsweise kurz ist. Welcher Handlungsbedarf sich ergibt und wie Sie sich solide absichern, ohne mit den Steuerbehörden in Kollision zu geraten, zeigen wir Ihnen in einem Privatissime (max. 15 Teilnehmer) am 20. Januar in Frankfurt/Main, am 21.1. in München sowie am 27.1. in Hamburg. Die Veranstaltung in München wird stärker auf Unternehmer zugeschnitten sein, die beiden Termine in Frankfurt und Hamburg mehr auf Berater in Banken. Lassen Sie sich zum „FUCHS IDEENFRÜHSTÜCK“ bereits jetzt unter Tel. 030-28 88 17-20 vormerken. Die inhaltlichen Details erfahren Sie kurzfristig nach Bekanntgabe des Urteils.

Fazit: Der 17. Dezember schafft Klarheit, welche Optionen Sie noch haben. Danach wird der Beratungsbedarf hoch sein. Wir bleiben dran.

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