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Phishing Expeditions untersagt

Die Schweiz hält (noch) dicht

Die Steuerbehörden der Schweiz hatten der Amtshilfe gegenüber dem niederländischen Fiskus bereits zugestimmt. Doch dann klagte ein holländischer Bankkunde.
Ein anlegerfreundliches Urteil aus der Schweiz lässt aufhorchen! Das Bundesverwaltungsgericht hat sich darin gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung gestellt, die bereits einer Massenanfrage der niederländischen Steuerbehörde zugestimmt hatte. Die Holländer hatten im Juli 2015 Amtshilfe beantragt. Es ging um Kunden der UBS, einem der größten Verwalter von Privatkundengeldern weltweit. Basis der Anfrage ist ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten. Gewehrt hatte sich ein holländischer UBS-Kunde. Dem Bundesverwaltungsgericht war die Anfrage zu allgemein. Um an Daten zu kommen, müsste die niederländische Steuerbehörde Namen und/oder Kontonummern liefern. Das hatte sie aber nicht getan. Sie reichte nur Kriterien von UBS-Kunden an die Schweizer Behörden weiter, die der Kundenidentifikation dienen sollten. Das Gericht blockte ab. „Gruppenersuchen ohne Namensnennung sind ausgeschlossen“, heißt es im Urteil.

Fazit: Das Urteil wird mit Blick auf die Schweiz auch die deutschen Behörden elektrisieren. Denn es zeigt, dass Einzelpersonen gute Chancen haben, sich sog. Phishing Expeditions auch im Zeitalter des Automatischen Informationsaustauschs zu erwehren.

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