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Geplantes Zukunftsfinanzierungsgesetz mit guten Ansätzen

Die Zukunft cleverer finanzieren

Miniaturfiguren vor Geldscheinen. © Thomas Weißenfels / stock.adobe.com
Man darf gespannt sein, wie viel im Gesetzgebungsverfahren von den Vorschlägen von Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann, die "Zukunft zu finanzieren", hängen bleibt. Hinter dem hochtrabenden Namen des Gesetzentwurfs verbergen sich einige moderate Erleichterungen für Kapitalanleger. Schon jetzt ist da noch Luft nach oben.

Der Vorschlag zur Modernisierung des deutschen Kapitalmarkts durch BMF und BMJ – beide FDP-geführt – ist nicht schlecht, hat aber noch bedeutsame Lücken. FUCHSBRIEFE haben sich das vor wenigen Wochen vorgestellte "Zukunftsfinanzierungsgesetz" einmal genauer angesehen.

  • Die Vorsorge durch privates Aktienkapital – „Aktiensparen“  – soll steuerlich attraktiver werden. Dazu ist ein höherer steuerlicher Freibetrag beim privaten Aktiensparen geplant.
  • Auβerdem soll die erst vor Jahren erschwerte Verrechnung von Aktienverlusten wieder erleichtert werden.

Teilhabe der fleiβigen Mitarbeiter am Unternehmen wird steuerlich gefördert

  • Der steuerliche Freibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll von derzeit mageren 1.440 EUR auf 5.000 EUR steigen. Ein Anfang, mehr nicht. 
  • Auch eine Erhöhung der AN-Sparzulage für eine Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen kommt. Genauer Betrag: offen.

Besteuerung geldwerter Vorteile wird „weiter aufgeschoben“

  • Hat ein Mitarbeiter aus der Vermögensbeteiligung an Ihrem Unternehmen einen „geldwerten Vorteil“, soll das Finanzamt künftig nicht sofort "zuschlagen". §19 a EstG regelt das. Die Besteuerung kann schon jetzt aufgeschoben werden. Das soll wohl erweitert werden, das Eckpunktepapier bleibt da aber vage. In jedem Fall werden Sie gute Mitarbeiter mit attraktiveren Beteiligungskonditionen leichter an sich binden können.

Entmythisierung und leichterer Zugang zu modernen Kapitalisierungsformen

  • Krypto-Währungen, private Online-Kredite oder Blockchain-Aktien – das alles wollen BMF und BMJ endlich aus der Schmuddelecke holen. Der Zugang zu Wagniskapitalgebern soll stark erleichtert werden. Das Mindestkapital für einen Börsengang wird von 1,25 auf 1,0 Mio. EUR gesenkt.

Fazit: Wer es mit der Neuausrichtung seines Unternehmens nicht allzu eilig hat, sollte dieses Gesetz abwarten. Das gilt auch und gerade für eventuelle Börsengänge. Es soll schnell in Kraft treten, um zeitig Wirkungen zu entfalten. Auf jeden Fall ist es für die erste Hälfte dieser Legislaturperiode verbindlich angekündigt.

Hinweis: In Zukunft soll die Finanzaufsicht BAFIN offiziell Englisch sprechen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/06/2022-06-29-massnahmen-modernisierung-kapitalmarkt.html?cms_pk_kwd=29.06.2022_Ma%C3%9Fnahmen+zur+Modernisierung+des+Kapitalmarkts+und+zur+Erleichterung+des+Kapitalmarktzugangs+f%C3%BCr+Unternehmen+insbesondere+Start-ups+Wachstumsunternehmen+und+KMU&cms_pk_campaign=Newsletter-29.06.2022

Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

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