Dienstfahrräder leasen: Gut auch fürs Image
Dienstleister haben bereits das Geschäftsmodell erkannt: Dienstrad-Leasing. Neben Steuervorteilen fahren Unternehmen damit immaterielle Gewinne ein. Sie bessern ihr Image auf, weil sie etwas fürs Klima tun. Und sie werden attraktiver für (neues) Personal.
Etliche Anbieter (siehe Liste unter "Hinweis") haben sich darauf spezialisiert. Als Arbeitgeber leasen Sie dort Ihre Diensträder. Ihre Angestellten suchen sich ein Wunschrad beim Fachhändler oder online aus. Alle Hersteller und Marken sind möglich. Die Mitarbeiter nutzen ihren Drahtesel auf dem Weg zum Job, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport; sie sparen gegenüber dem herkömmlichen Kauf bis zu 40%. JobRad verweist dabei auf (seine) 20.000 Firmenkunden in Deutschland, vom Handwerksmeister bis zum Großkonzern (darunter Bosch, Deutsche Bahn, Gepa, Rewe, Weleda).
Steuervorteile: Beispielmodelle
Modell „Gehaltsumwandlung“: Dabei bedient der Angestellte die Leasingraten aus seinem monatlichen Bruttolohn (Barlohnumwandlung). Seit 2020 ist bei dieser Variante der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nur noch mit 0,25% (unverbindliche Preisempfehlung) zu versteuern (vorher: 1%). Für Diensträder, die im Kalenderjahr 2019 überlassen wurden, greift die 0,25%-Regel erst ab 1. Januar 2020.
Beim Modell „Gehaltsextra“ findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least Fahrräder oder Pedelecs, übernimmt die vollen Kosten und überlässt sie den Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung.
Restwert nicht zu versteuern
Auch für S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) greift die 0,25%-Regel. Sie gelten allerdings als KFZ und werden zum Teil anders versteuert. Übernimmt der Nutzer das Dienstrad nach Ende der Leasinglaufzeit, setzen die Finanzbehörden pauschal einen Restwert von 40% an.
JobRad kalkuliert einen Gebrauchtpreis von derzeit 18% des Kaufpreises. Die Differenz (geldwerter Vorteil) muss der Radler nicht versteuern: Das übernimmt JobRad (möglich nach § 37b Einkommensteuergesetz; Pauschalversteuerung).
Fazit: Diensträder sind ein echter Anreiz, auch für Bewerber.
Hinweis: Damit Ihr Modell steuerlich anerkannt wird, müssen Sie die Überlassung arbeitsvertraglich verankern. Einen Überlassungsvertrag können Sie via Portal (hier: www.jobrad.org) individuell generieren und beiden Parteien zur Verfügung stellen. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe Anbieter. Auswahl: www.eurorad.de (Köln), www.lease-a-bike.de (Cloppenburg), www.businessbike.de (Neustadt a. d. Aisch), www.company-bike.com (München), www.mein-dienstrad.de (Oldenburg).
www.jobrad.org (Freiburg)
www.bikeleasing.de (Uslar)
www.eurorad.de (Köln)
www.lease-a-bike.de (Cloppenburg)
www.businessbike.de (Neustadt a. d. Aisch)
www.company-bike.com (München)
www.mein-dienstrad.de (Oldenburg)