Differenzbesteuerung: Unternehmer trägt Beweislast
Der Bundesfinanzhot hat entschieden, dass das Finanzamt Unternehmen die Anwendung der Differenzbesteuerung verweigern kann, wenn korrekte Nachweise fehlen. Vertrauensschutzargumente des Unternehmers werden separat im Billigkeitsverfahren geprüft. Erfahren Sie mehr über die Anforderungen und Entscheidungen in diesem Fall.
Wer die Differenzbesteuerung bei der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sein Vorlieferant