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Ladesäulen auf dem Betriebsgelände

E-Auto: Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber

Die E-Autos fahren auf der Überholspur: Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden allein im Juni 2025 mehr als 47.000 neu zugelassen. Sie alle müssen ‚tanken‘, sprich ihre Batterie aufladen. Unternehmen verfügen deshalb über Ladesäulen auf dem Betriebsgelände, die Mitarbeitenden kostenfrei oder zumindest vergünstigt nutzen können. Aber ist dieser Benefit für den Dienstwagen mit privater Nutzung als auch das eigene Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerfrei oder als geldwerter Vorteil zu versteuern?
E-Autos und Hybridfahrzeuge können in der Firma kostenlos und steuerfrei laden. Das gilt jedenfalls, wenn sich die Ladesäule auf dem Betriebsgelände steht.
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