Ein Geschenk ist ein Geschenk
Weihnachten naht. Und damit die Zeit der Geschenke. Auch von Unternehmen zu Unternehmen. Unternehmen bleiben auf diesen Kosten sitzen.
Das Betriebsausgabenabzugsverbot für Geschenke im Wert von mehr als 35 EUR gilt auch dann, wenn ein Dritter, z.B. ein Geschäftspartner, dem Unternehmer, der das Geschenk gemacht hat, die Kosten des Geschenks wieder erstattet. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Sonst könnte das Abzugsverbot jederzeit umgangen werden.
Fazit: Auch steuerrechtlich kommt es für das Vorliegen eines „Geschenks“ darauf an, was zivilrechtlich als Geschenk gilt. Geschenk ist eine unentgeltliche Vermögenszuwendung.
Urteil: BFH, XI B 1/20