Entfernungspauschale: Steuervorteil für Leiharbeiter
Leiharbeitnehmer können ihre tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen, weil sie keine erste Tätigkeitsstätte haben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das bedeutet einen großen steuerlichen Vorteil.
Leiharbeitnehmer und Zeitarbeiter können Fahrten zur Arbeit regelmäßig nicht steuerlich geltend machen (Entfernungspauschale). Aber es gibt einen positiven Ausgleich. Das hat der Bundesfinanzhof