Entschädigung für Verdienstausfall ist steuerpflichtig
Eine Arbeitnehmerin, die für einen Verdienstausfall entschädigt wurde, erhielt den Betrag in zwei Tranchen. In diesem Fall müssen die Beträge aus den beiden Zahlungen versteuert werden. Es gibt keine Ermäßigungen.
Eine Arbeitnehmerin, die für ihren Dienstausfall entschädigt wurde, erhielt den Betrag in zwei Phasen, nach der modifizierten Nettolohntheorie. In diesem Fall müssen die Beträge aus den beiden Phasen versteuert werden. Ermäßigungen gib...